prüfbuch
PRÜFINTERVALLE VON SICHERHEITSBELEUCHTUNG
Die nachstehenden Angaben sind sowohl für Notleuchten mit Einzelbatterie als auch für Zentralbatterieanlagen mit den dazugehörigen Notleuchten maßgeblich (in Anlehnung an DIN EN 50172 (VDE 0108-100) sowie DIN EN 62034).
EINMALIG
- Lichttechnische Überprüfung bei Inbetriebnahme
TÄGLICH
- Sichtprüfung der Anzeigen (Anm.: Betriebsbereitschaft,
kein Funktionstest!)
WÖCHENTLICH
- Funktionsprüfung aller Sicherheits- und Rettungszeichenleuchten
unter Zuschaltung der Ersatzstromquelle des batteriegestützten
Systems (nach VDE V 0108-100-1)
MONATLICH
- Funktionsprüfung aller Sicherheits- und Rettungszeichenleuchten
im Batterie-/SV-Betrieb durch - Simulation eines Netzausfalls
- Kontrolle der Zurückschaltung auf allgemeine Stromversorgung
- Prüfung der Überwachungseinrichtung bei Zentralbatterieanlagen
- Zusätzliche Prüfung von Stromerzeugungsaggregaten nach
DIN 6280-13
JÄHLICH
- Funktionsprüfung aller Sicherheits- und Rettungszeichenleuchten
über die komplette, notwendige Betriebsdauer (Anm.: Prüfungen
von längerer Dauer dürfen nur in Zeiten mit niedrigem Risiko
ausgeführt werden.) - Jede Meldelampe, jedes Meldegerät und jedes Ladegerät auf
korrekte Funktionsweise prüfen - Zusätzliche Prüfung von Stromerzeugungsaggregaten nach
DIN 6280-13 - Prüfung der Batterien nach DIN EN 50272-2
ALLE 3 JAHRE
- Messung der Beleuchtungsstärke nach DIN EN 1838
PRÜFBUCH
Alle regelmäßigen Prüfungen müssen in einem Prüfbuch (handschriftlich) oder in einem Ausdruck einer automatischen Prüfeinrichtung (gemäß DIN EN 62034) dokumentiert werden, um eine rückwirkende Kontrolle zu ermöglichen. Das Prüfbuch muss von einer vom Betreiber der Anlage benannten verantwortlichen Person geführt werden.
Auszug aus DIN EN 50172, Punkt 6.3 Prüfbuch (Aufzeichnungen)
Prüfbuch (Aufzeichnungen)
Das Prüfbuch muss von einer durch den Besitzer/Eigentümer ernannten verantwortlichen Person bei der baulichen Anlage geführt werden und für entsprechend bevollmächtigte Personen zur Einsichtnahme verfügbar sein.
Im Prüfbuch müssen mindestens folgende Informationen aufgezeichnet werden:
a) Datum der Inbetriebnahme der Anlage einschließlich jeder Bescheinigung über Änderungen;
b) Datum jeder wiederkehrenden Prüfung und jedes Tests;
c) Datum und kurzgefasste Einzelheiten über jede durchgeführte Wartung, Prüfung und jeden Test;
d) Datum und kurzgefasste Einzelheiten über jeden Fehler und jede durchgeführte Abhilfemaßnahme;
e) Datum und kurzgefasste Einzelheiten über jede Änderung an der Sicherheitsbeleuchtungsanlage;
f) wenn eine automatische Prüfeinrichtung verwendet wird, müssen die Hauptmerkmale und die Arbeitsweise dieses Geräts beschrieben sein.
Anmerkung 1: Das Prüfbuch darf auch Seiten enthalten, die sich auf andere Sicherheitsaufzeichnungen, wie z. B. Feueralarm, beziehen. Einzelheiten über Ersatzbauteile von Leuchten, wie z. B. Lampenart, Batterie und Absicherung, dürfen ebenfalls im Prüfbuch festgehalten sein.
Anmerkung 2: Ein entsprechender Ausdruck einer automatischen Prüfeinrichtung erfüllt die Anforderungen dieses Abschnitts.
Hinweis:
Gemäß DIN EN 50172, Punkt 7.1 „Allgemeines“, sind bei Nutzung von automatischen Prüfeinrichtung die geforderten Informationen monatlich aufzuzeichnen.
AUTOMATISCHE PRÜFSYSTEME (ATS = AUTOMATIC TEST SYSTEM)
Zentrale Überwachungssysteme können die Funktionszustände von Leuchten einschließlich Standortbeschreibung, Unterverteilungen und Zentralbatterieanlagen visualisieren. Je nach verwendeter Software kann so jede einzelne Leuchte im Gebäudegrundriss grafisch dargestellt werden. Zudem werden die ausgeführten, automatischen Prüfungen in einem normgerechten, elektronischen Prüfbuch dokumentiert. Meist ist ebenso eine Fernüberwachung über Intranet oder Internet realisierbar. Insbesondere bei größeren Gebäuden ist eine zentrale Überwachung aller Leuchten aus wirtschaftlichen Gründen empfehlenswert.
ZENTRALES STROMVERSORGUNGSSYSTEM
ÜBERWACHUNG
DATEN FÜR PRÜFBUCH
Hinweis:
Gemäß DIN EN 62034 muss der Hersteller lnstallationsanweisungen für das automatische Prüfsystem bereitstellen, die alle Einschränkungen hinsichtlich der Systemgröße und -kompatibilität des ATS definieren. Zudem muss der Hersteller in den lnstallationsanweisungen den Notleuchtentyp empfehlen, für den das automatische Prüfsystem ausgelegt ist.
Auszug aus DIN EN 62034 (VDE 0711-400), „Automatische Prüfsysteme für batteriebetriebene Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege“, Abschnitt „Einleitung“
[…] Automatische Prüfsysteme für die Sicherheitsbeleuchtung von Rettungswegen unterstützen den Betreiber des Gebäudes, indem sie die Ergebnisse der Prüfungen anzeigen, die in vorgeschriebenen Zeitabständen ohne Unterbrechung von anderen elektrischen Betriebsmitteln durchgeführt wurden. Dabei ist es wichtig, dass die Meldung von Fehlern oder Beeinträchtigungen des Betriebsverhaltens zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgt, um so die Wiederherstellung der vollen Betriebsfähigkeit des Sicherheitsbeleuchtungssystems für Rettungswege zu ermöglichen.
Das automatische Prüfsystem liefert dem Verantwortlichen für die Sicherheitsbeleuchtungsanlage Informationen, mit denen gesichert werden kann, dass die installierten Leuchten im Bedarfsfall bestimmungsgemäß arbeiten. […]
Hinweis:
Die RP-Technik GmbH bietet Anlagen zur Sicherheitsstromversorgung an, die projektbezogen auf Anzahl und Typ der Leuchten sowie auf die Stromquelle für Sicherheitszwecke abgestimmt werden können. Weitere Informationen In finden SIe hier.
Die Produkte der RP-Group sind weltweit im Einsatz um Leben zu retten.
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