EINSATZBEREICHE
NOTBELEUCHTUNG – ANFORDERUNGEN UNTERSCHIEDLICHER EINSATZBEREICHE
In Deutschland sind die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer die Vorgaben für die Notbeleuchtung in unterschiedlichen Einsatzbereichen fest. In Einzelfällen müssen ggf. die jeweilige Baugenehmigung, weitere Auflagen und Gutachten (Brandschutz, Panikrisiko etc.) bei der Planung und Umsetzung berücksichtigt werden.
Die auf dieser Seite aufgeführten Beispiele basieren auf Mustervorschriften und -erlassen. Maßgeblich; sind hierfür außerdem die europaweit gültige DIN EN 1838, DIN VDE 0100- 560 (IEC 60364-5-56) sowie die zur Anwendung empfohlene Vornorm DIN VDE V 0108-100-1.
Hinweis: Die in diesem Kapitel gemachten Angaben sind beispielhaft und entsprechen den Vorgaben der Bauordnung des Bundeslandes Hessen. Bei der Planung muss jedoch stets die jeweilige Bauordnung des betreffenden Bundeslandes beachtet werden!
Hinweis: Die in diesem Kapitel gemachten Angaben sind beispielhaft und entsprechen den Vorgaben der Bauordnung des Bundeslandes Hessen. Bei der Planung muss jedoch stets die jeweilige Bauordnung des betreffenden Bundeslandes beachtet werden!