GRUNDLAGEN SICHERHEITSBELEUCHTUNG
NOTBELEUCHTUNG UND SICHERHEITSBELEUCHTUNG – DIE GRUNDLAGEN
Die Notwendigkeit einer Sicherheitsbeleuchtung kann sich aus unterschiedlichen Aspekten ergeben. Als Grundlage dient die Baugenehmigung, die festlegt, um welche Art von Gebäude und Gebäudeklasse es sich bei dem zu errichtenden Gebäude handelt. Aus der Baugenehmigung und dem dazugehörigen Brandschutzkonzept ergeben sich die jeweils anzuwendenden Verordnungen. Nur bei der Errichtung einer reinen Arbeitsstätte kann gemäß ASR A1.3 wie folgt verfahren werden: „Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.“
Beispielhaft sind hier einige der wichtigsten Bestimmungen aufgeführt. Als nationale Vorschrift in Deutschland ist im Wesentlichen die Arbeitsstättenverordnung von 2004 heranzuziehen sowie die zugehörigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.3, ASR A2.3 und ASR 3.4/3. Das Baurecht der Länder gibt weitere verbindliche Vorgaben zur Einrichtung einer Sicherheitsbeleuchtung. Zu beachten ist ebenfalls die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie, kurz MLAR.
Zu den lichttechnischen Vorgaben für eine Sicherheitsbeleuchtung nach DIN EN 1838 und DIN 4844-1 für Rettungszeichenleuchten im
Netzbetrieb kommen ergänzend die elektrotechnischen Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtungsanlage hinzu. In Deutschland sind diese grundsätzlich in der Vornorm DIN VDE V 0108-100-1 beschrieben.
Diese Vornorm darf nach Vereinbarung zwischen dem Bauherrn und dem Errichter angewendet werden. Die Anwendung dieser Vornorm wird vom UK 221.3 „Bauliche Anlagen für Menschenansammlungen“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE empfohlen. Weitere maßgebliche Vorschriften sind DIN EN 50171 Zentrale Stromversorgungssysteme, DIN EN 50172 Sicherheitsbe-leuchtungsanlagen, DIN VDE 0100-560 und DIN VDE 0100-718 Errichten von Niederspannungsanlagen.
Bei der Betrachtung der elektrotechnischen Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtungsanlage sind die Anforderungen an die einzusetzenden Leuchten von höchster Wichtigkeit. Für Sicherheitsleuchten sind beispielhaft DIN EN 60598-1 (VDE 0711-1), DIN EN 60598-2-22 (VDE 0711-2-22) und (VDE 0711-400) aufzuführen sowie die rele-vanten Teile der Normenreihe DIN EN 61347 (VDE 0712-30) für Betriebsgeräte, hier insbesondere DIN EN 61347-2-7 (VDE 0712-37).
BEGRIFFE UND ERLÄUTERUNG
Notbeleuchtung
wird wirksam, wenn die Stromversorgung der allgemeinen künstlichen Beleuchtung ausfällt und wird von einer von der Allgemeinbeleuchtung unabhängigen Stromquelle gespeist
Ersatzbeleuchtung
Teil der Notbeleuchtung, der vorgesehen ist, um notwendige Tätigkeiten im Wesentlichen unverändert fortsetzen zu können
Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung
Trägt zur Sicherheit von Personen bei, die sich in einem potenziell gefährlichen Arbeitssituation befinden, um angemessene Abschaltmaßnahmen zur Sicherheit weiterer vor Ort befindlicher Personen zu treffen
Sicherheitsbeleuchtung
ermöglicht beim Ausfall der allgemeinen Stromversorgung ein gefahrloses Verlassen eines Raumes oder Gebäudes und macht Unfallgefahren auf den Flucht- und Rettungswegen erkennbar
Antipanikbeleuchtung
Teil der Sicherheitsbeleuchtung, der der Panikvermeidung dienen soll, und der es Personen erlaubt, eine Stelle zu erreichen, von der aus ein Rettungsweg eindeutig als solcher erkannt werden kann
Sicherheitszeichen
Ermöglicht Orientierung, um Rettungswege leicht zu finden und zu benutzen; liefert mittels Grafik-Symbol eine zusätzliche Sicherheitsinformation